Das Immo-ABC erklärt Begriffe kurz und übersichtlich, damit Ihnen auf der Reise in die Immobilienwelt nicht die Worte fehlen.
Das Immo-ABC
A
Alleineigentum
Wenn eine einzelne Person Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes ist, nennt man dies Alleineigentum. In diesem Falle ist auch nur diese Person im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer hat dadurch die vollen Rechte, aber auch die Verantwortung für sein Eigentum.
Neben dem Alleineigentum gibt es in der Schweiz zwei weitere Eigentumsformen, nämlich das Miteigentum und das Gesamteigentum.
SchliessenABCAltersentwertung
Eine wertvermindernde, durch Alterung entstandene Abnutzung eines Objektes (Immobilie).
SchliessenABCAmortisation
Durch die Aufwertung eines Objektes und die dadurch entstehenden Erträge werden die anfänglichen (Investitions-) Objektskosten nach einer gewissen Zeit vollkommen gedeckt. Das Objekt gilt dann als amortisiert.
SchliessenABCAngebotspreis
In Print- oder elektronischen Medien publizierter Kaufpreis einer Immobilie.
SchliessenABCAnlagekosten
Kaufpreis einer Liegenschaft. Dieser beinhaltet die Summe der Aufwendungen für den Erwerb inklusive der Kaufnebenkosten wie z.B. Handänderungssteuer und Provision, oder die Erstellungskosten inklusive Bauland.
SchliessenABCAnnuität
Eine aus Zins- und Amortisationsanteil zusammengesetzte, regelmässige Teilzahlung in immer gleichbleibender Höhe. Die Annuität stellt die Rückzahlung und Verzinsung einer Hypothek-Schuld bzw. des investierten Kapitals sicher.
SchliessenABCAusnützungsziffer
Aus dem Verhältnis zwischen Wohn- und der Grundstückfläche wird berechnet wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück erstellt werden kann. Diesen Wert nennt man Ausnützungsziffer.
SchliessenABCAussengeschossfläche
Die genutzte Fläche eines Grundrisses minus die überdeckten Geschossflächen wie Terrassen, Aussentreppen oder Parkgaragen.
SchliessenABCB
Baubeschrieb
In aufzählender Form listet der Baubeschrieb detailnah die Beschreibung eines Bauvorhabens auf.
SchliessenABCBelehnungsgrenze
Anlagewertanteil, in Prozent angegeben, der ein Kreditgeber bereit ist zu finanzieren.
SchliessenABCBetreibungsauszug
Das Schuldverhältnis einer juristischen oder natürlichen Person wird im Betreibungsregister des Betreibungsamtes festgehalten.
Ein Auszug daraus kann von der betreffenden Person verlangt werden. Meistens gilt es einen Betreibungsauszug für eine Wohnungsbewerbung vorzuweisen.
Betriebskosten
Vom Hausbesitzer zu tragende Kosten die dem Mieter nicht verrechnet werden. Zum Beispiel Versicherungs- und Verwaltungskosten – aber auch öffentliche Abgaben, Kreditzinsen und so weiter.
SchliessenABCBewirtschaftung
Die allumfassende Betreuung von Immobilien nennt man Bewirtschaftung.
Wertoptimierung für die Nutzer, Erhaltung der Bausubstanz sowie die Verzinsung der Investition stehen dabei im Vordergrund.
Bilanzwert
Auch Buchwert genannt – zeigt den Wert einer Liegenschaft an, der aus der Bilanz hervorgeht (Anschaffungswert abzgl. Abschreibungen ).
SchliessenABCBodenwert
Wertsumme eines nicht überbauten Bodens. Ist ein Grundstück bereits bebaut, so wird der Bodenwert mittels einer Rückwärtsrechnung ermittelt (Differenz zwischen Bauwert- und Ertragswertschätzung).
SchliessenABCBruttogeschossfläche
Alle ober- und unterirdische Geschossflächen inklusive Mauern- und Wandquerschnitten minus alle dem Wohnen oder Gewerbe nicht dienenden Flächen, zählen zur Bruttogeschossfläche.
SchliessenABCC
Courtage
D
Denkmalschutz
Der Denkmalschutz steht in der Regel für den Erhalt von Historischen Gebäuden oder Orten und wird in der Schweiz vom Bund, Kanton und Gemeinde geregelt.
SchliessenABCDepot
Um die Verpflichtungen eines Mieters sicherzustellen, hinterlegt dieser ein sogenanntes (Mietzins-)Depot. Dieses darf die Höhe von drei Monatsmieten nicht übersteigen und muss für Spareinlagen zum gängigen Zinsfuss verzinst werden.
SchliessenABCDienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit – auch Servitute genannt – steht für ein Recht oder eine Pflicht, die mit einem Grundstück verknüpft ist. Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer bestimmten Person (Personaldienstbarkeit) in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer
- sich bestimmte Eingriffe des Berechtigten gefallen lassen muss (= dulden; positive Dienstbarkeit), oder
- nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf (= unterlassen; negative Dienstbarkeit).
Beispiele für Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte, Näherbaurechte oder Bauhöhenbeschränkungen.
SchliessenABCE
Eigenbedarf
Möchte ein Haus- oder Wohnungsbesitzer (oder deren Familienangehörige) in eine durch ihn vermietete Wohnung oder Haus selbst einziehen, kann er Eigenbedarf geltend machen. Dieser gilt als wirkungsvoller Kündigungsgrund.
SchliessenABCEigenmietwert
Der Eigenmietwert unterliegt der Einkommenssteuer dessen Höhe von Kanton zu Kanton anders ist. Hauseigentümer bezahlen diese Steuer, da diesen durch wegfallen von Miete oder Pachtausgaben ein höheres Einkommen angerechnet wird.
Dadurch wird ein Ausgleich zwischen Mietern und Wohneigentümern angestrebt.
Eigentümer
Das Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache liegt vollumfänglich bei deren Besitzer.
Der Eigentümer kann in den Schranken des jeweiligen Rechts beliebig über die Sache verfügen. Bei einem Grundstück bedeutet dies insbesondere das Recht dieses zu verkaufen, bebauen, anderen Rechte einzuräumen, es zu verpachten, zu vermieten oder es zu vererben.
Elementarschaden
Durch das Wirken der Natur verursachte Schäden wie zum Beispiel Hagel, Sturm, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck und Vulkanausbruch.
SchliessenABCErneuerungsfonds
Das regelmässige, Zusammentragen von vereinbarten Mitteln der Stockwerkeigentümer, um zukünftige Sanierungsarbeiten zu finanzieren.
SchliessenABCErschliessung
Die Zustellung von Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser, TV, Strassen etc. für die Überbauung eines Grundstücks.
SchliessenABCErtragswert
Der pro Jahr kapitalisierte Mietwert eines Grundstückes.
SchliessenABCF
Fertigstellung
Von einer Fertigstellung spricht man, wenn alle vertraglich festgehaltenen Leistungen für das Bauvorhaben ausgeführt und alle Mängel behoben sind.
SchliessenABCFinanzierung
Um den Kauf eines Wohneigentums zu finanzieren, wird meistens auf eine Finanzierung mittels Hypothekardarlehens von Finanzinstituten zurückgegriffen. Das mitgebrachte Eigenkapital sollte hierbei mindestens 20% eines Kaufpreises ausmachen.
SchliessenABCFremdkapital
Schulden eines Eigentümers in Form von Darlehen und Krediten gegenüber Finanzinstituten und anderen Gläubigern.
SchliessenABCFunktionsfläche
Die Funktionsfläche ist der Teil der Nettogeschossfläche, auf der sich die wichtigen betriebstechnischen Anlagen befinden.
SchliessenABCG
Gebäudeschätzung
Bei einer Schätzung wird von einem Sachverständigen der aktuelle Wert einer Immobile genau ermittelt.
Eine Gebäudeschätzung ist immer dann wichtig, wenn sich etwas rund um die Immobilie ändert. Natürlich erfordert eine Kauf- oder Verkaufsabsicht eine solche Schätzung – aber auch bei Scheidung, Erbvorbezug oder Erbaufteilung, Schenkung, oder auch wenn Sondernutzungsrechte zur Debatte stehen.
Gebäudeversicherung
Eine in den meisten Kantonen obligatorische Versicherung gegen Feuer- und Elementarschaden der zum Schutz verzeichneten Gebäude. Siehe auch Versicherungswert.
SchliessenABCGefahrenübergang
Sobald bei einem Immobilienkauf die Objektübergabe erfolgt ist, trägt der neue Eigentümer, nicht mehr der Verkäufer oder Bauunternehmer, die Verantwortung für die Mängel der Immobilie.
SchliessenABCGesamteigentum
Eigentumsform, bei der jeder Beteiligte ein Recht auf die ganze Sache hat. Die Beteiligten sind durch einen übergeordneten Vertrag gebunden (Ehe- oder Geschäftsvertrag, Erbengemeinschaft).
Entscheidungen können somit nur mit der Zustimmung aller beteiligten Personen getroffen werden. Haftung und Pflichten sind zu gleichen Teilen aufgeteilt – egal wie viel Kapital jeder Einzelne mitgebracht hat.
Weitere Eigentumsformen in der Schweiz: Alleineigentum, Miteigentum
SchliessenABCGeschossfläche
Die zusammengezählte Konstruktions- und Nettogeschossfläche. Nicht dazugezählt werden Dachgeschosse mit weniger als einem Meter Höhe.
SchliessenABCGrundbuch
Im Register der kantonal geführten Grundbücher sind die Rechtsverhältnisse aller Grundstücke und Liegenschaften der Schweiz und deren dingliche Rechte und Lasten wie zum Beispiel Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte eingetragen. Alle Grundstücke und Liegenschaften unterliegen der Eintragungspflicht. Die Grundbücher sind grundsätzlich öffentlich zugänglichen.
SchliessenABCGrundpfand
Das Grundpfand oder auch Grundpfandrecht dient dazu (Darlehens-) Forderungen zu sichern. Der Gläubiger kann, wird die Forderung nicht erfüllt, mithilfe einer Zwangsvollstreckung das Ding (z.B. ein Grundstück, eine Immobilie) verwerten um die Erlöse zur Tilgung der bestehenden Schuld nutzen.
SchliessenABCGrundpfandrecht
Das Grundpfandrecht – besser bekannt als Hypothek – beinhaltet das Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundpfandschuldner das Grundstück zu entziehen und verwerten zu lassen.
Erwerber einer Immobilie können diese über eine Bank mittels einer Hypothek teilweise fremdfinanzieren. Die Bank erhält dafür als Grundpfandgläubiger ein Pfandrecht an der Immobilie.
Als Pfandtitel dafür dient der Schuldbrief.
SchliessenABCGrundsteuer
Auch Liegenschafts- Grundstückssteuer genannt, kommt diese in einigen Kantonen zusätzlich zu der Kapitalsteuer auf das Grundeigentum hinzu. Diese wird aus dem Wert des Grundstücks berechnet.
SchliessenABCGrundstück
Ein räumlich durch Vermessung festgelegtes Stück der Erdoberfläche welches im Grundbuch und im Parzellenplan (mit einer dazugehörigen Nummer) eingetragen ist.
SchliessenABCGrundstücksfläche
Die Fläche der Umgebung, Erdgeschoss und Geschossfläche zusammengezählt ergibt die Grundstücksfläche.
SchliessenABCGrundstücksgewinnsteuer
Diese Steuern fallen an, sobald ein Grundstück mit Gewinn verkauft wird. Die Steuersätze zur Berechnung sind je nach Kanton oder sogar Gemeinde unterschiedlich. Die Grundstücksgewinnsteuer ist von der Haltedauer und Höhe des Gewinns abhängig und soll dazu dienen Spekulationen auf Immobilien zu vermeiden. Wird jedoch der Verkaufserlös einer dauernd und ausschliesslich selbst bewohnten Liegenschaft innert Frist zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet, so wird die Steuer in der Regel nicht erhoben.
Der Grundeigentümer sollte Bauabrechnungen, Kaufvertrag oder Rechnungen bei Wert vermehrenden Investitionen unbedingt aufbewahren. Auch ist es von Vorteil sich frühzeitig beim Kauf und Verkauf von Immobilien beim Steueramt zu informieren.
Gutachten
Durch einen Sachverständigen kann mittels Gutachten ein guter Überblick über den Zustand einer Immobilie gewonnen werden. Ein Gutachten gilt meist als Babsis einer anschliessenden Wertvermittlung der Immobilie.
SchliessenABCH
Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer wird erhoben, wenn Eigentum an Grundstücken rechtlich den Besitzer wechselt. Es handelt sich also um eine Abgabe oder „Gebühr“ die auf das Geschäft als solches erhoben wird. Je nach Kanton und Gemeinde gilt ein unterschiedlich hoher Steuersatz.
SchliessenABCHauptnutzfläche
Der zweckbestimmte Teil der Nutzfläche eines Gebäudes.
SchliessenABCHausordnung
Von allen Wohnparteien einzuhaltendes Reglement in dem die geltenden Regeln und Vorschriften verfasst sind.
SchliessenABCHausratsversicherung
Versicherung des Besitzes gegen Schäden die zum Beispiel durch Naturgewalt (Gewitter, Hagel etc.), Leitungswasser oder Einbrüche entstehen können.
SchliessenABCHeimfall
Ist das vom Bauberechtigten und im Baurecht errichtete Bauwerk fertig, geht dieses am Ende der Baurechtsdauer an den Grundeigentümer zurück. Dieses Vorgehen wird Heimfall genannt.
Doch auch eine grobe Pflicht- oder Vertragsverletzung kann zu einem vorzeitigen Heimfall führen (vor dem Ablauf des eingeräumten Baurechts).
Hochbau
Bauwerke die hauptsächlich über dem Erdboden liegen – doch auch unterirdisch gelegene Teile von Gebäuden die dem Nutzen durch Mensch, Tier und Güter gelten, gehört dem Hochbau an.
SchliessenABCHypothek
Eine Hypothek ist ein durch das Grundpfandrecht gesichertes Darlehen. Zwei Arten dieses Grundpfandrechtes sind in der Schweiz die Grundpfandverschreibung und der Schuldbrief.
Erste, oder erstrangige Hypothek: Das Grundstück wird bis zu der von den Banken festgelegten Grenze der Anlagekosten beziehungsweise des Verkehrswertes belehnt (rund zwei Drittel).
Zweite, oder zweitrangige Hypothek: Die Belehnungsgrenze dieses Darlehens beträgt normalerweise etwa 65% bis zu 80% der Anlagekosten beziehungsweise des Verkehrswertes. Diese Hypothek ist höher verzinst als die erste und muss in der Regel innert 15 Jahren amortisiert werden.
SchliessenABCI
Immobilie
Lateinisch für eine nicht bewegliche Sache (Liegenschaft, Grundstück, Bauwerk).
SchliessenABCIndirekte Amortisation
Anstatt direkte Rückzahlungen an ein Finanzinstitut, zahlt der Schuldner den vereinbarten Betrag auf ein Vorsorgekonto 3a ein. Dieses dient dann der Bank als Sicherheit und wird für die Hypothek verpfändet.
SchliessenABCInstitutioneller Anleger
Im Immobilien-Sektor gelten vor allem Versicherungen, Vorsorgestiftungen und Pensionskassen als professioneller Grossanleger mit regelmässigem Anlagebedarf.
SchliessenABCInvestition
Einsatz von Kapital zur Steigerung des Wertes einer Sache – zum Beispiel einer Immobilie.
SchliessenABCK
Kataster
Ein Register, Liste oder Sammlung über den räumlichen Sachverhalt von Grundstücken, Parzellen, Strassen etc. Dieses Register ist über das Internet abruf- und einsehbar.
SchliessenABCKaufvertrag
Durch diesen rechtsgültigen Vertrag wird vom Käufer von einem Verkäufer eine Sache (Eigentum) oder ein Recht erworben. Der Käufer erbringt dem Verkäufer eine Gegenleistung in Form eines festgelegten Kaufpreises.
SchliessenABCKaution
Kubatur
Das dreidimensionale Gebäudevolumen unabhängig von Material und Gestaltung.
SchliessenABCKündigung
Die (meist schriftliche) Mitteilung über die Auflösung eines Vertragsverhältnisses.
SchliessenABCL
Landwert
Liegenschaft
Liegenschaftsaufwand
Die Summe der verbrauchten Güter oder Dienstleistungen die bei der Nutzung einer Immobilie entstehen, zum Beispiel Abschreibungen, Unterhaltskosten, Fremdkapitalzins etc.
SchliessenABCLiegenschaftssteuer
Die aus dem vollen Wert des Grundstücks berechnete Liegenschaftssteuer wird in einigen Kantonen zusätzlich zur Vermögenssteuer auf das Grundeigentum erhoben.
SchliessenABCLiquidationswert
Loggia
Ein nach Aussen offener Raum. Um Gegensatz zu einem Balkon oder Terrasse ragt die Loggia nicht über die Bauflucht hinaus, sondern tut sich in den Raum auf.
SchliessenABCM
Makler
Ein Makler befasst sich mit der Vermittlung von Verträgen über Anschaffungen (von beispielsweise Liegenschaften).
Als Sammelbegriff steht besonders der Immobilien-Makler für einen Dienstleister, der sich um den Kauf- Verkauf, Verwaltung oder Vermietung von Immobilien kümmert.
Marktwert
Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie.
SchliessenABCMiete
Die zeitenweise Überlassung einer Sache (z.B. Wohnung oder Auto) gegen die Entrichtung eines vertraglich festgelegten Preises.
SchliessenABCMietertrag
Vertraglich festgehaltener Nettomietpreis abzüglich Nebenkosten und evtl. Zahlungsausfällen.
SchliessenABCMinergie
Gebäude die einen entsprechenden Energienachweis erfüllen, bekommen dieses Label verliehen. Wohn- und Arbeitskomfort wird durch eine hochwertige energieeffiziente Gebäudehülle und systematischer Lufterneuerung erreicht.
Die vorhandenen Standards (Labels) sind: Minergie, Minergie-P, Minergie-A
Miteigentum
Die Rechte und Pflichten eines Eigentümers gehen in sehr kleinen Teilen an die Beteiligten (Berechtigten) über. Die Miteigentumsanteile sind jeweils im Grundbuch festgehalten.
Will eine Person seine Anteile verkaufen, haben die Mitbeteiligten ein Vorkaufsrecht. Entscheide werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt.
Weitere Eigentumsformen in der Schweiz: Alleineigentum, Gesamteigentum
N
Neben- und Unterhaltskosten
Für Betriebskosten und Werterhaltung seiner Liegenschaft, muss ein Haueigentümer mit jährlich ca. 1% der Anlagekosten rechnen. Mit einem etwas höheren Prozentsatz wird bei älteren Immobilien gerechnet.
SchliessenABCNebennutzfläche
Garage, Kellerräume, Estrich und Waschküche etc., werden als Nebennutzfläche gezählt.
SchliessenABCNettogeschossfläche
Die Summe von Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche.
SchliessenABCNeuwert
Erstellungskosten eines neuen Gebäudes.
SchliessenABCNotar
Zur Amtshandlung befugte Person. Ein Notar muss zum Beispiel bei Grundstücksverkäufen herbeigezogen werden.
SchliessenABCNutzfläche
Als Nutzfläche eines Gebäudes werden jene Flächen gerechnet, die im Sinne des bestimmten Zwecks des Gebäudes genutzt werden.
SchliessenABCO
Ortsüblichkeit
Einen dem jeweiligen Ort oder Quartier angepasster, angemessener Mietpreis.
SchliessenABCP
Pacht
Zum Gebrauch und Bezug des Ertrages überlassene, nutzbare Sache oder Recht. Zur Gegenleistung wird ein Pachtzins bezahlt. Als Beispiel einer solchen Sache können ein gastronomischer Betrieb oder ein landwirtschaftliches Grundstück dienen.
SchliessenABCParzelle
Parzellenplan
Passivhaus
Ein sogenanntes Passivhaus besitzt keine eigene, herkömmliche Heizanlage, sondern bezieht seine Wärme durch alternative Wärmequellen wie zum Beispiel Sonneneinstrahlung oder Abwärme.
SchliessenABCPersonaldienstbarkeit
Q
Querschnitt
Der Querschnitt stellt in einer Planzeichnung das Innenleben mit allen vorhandenen Räumen und Form einer Immobilie von Unten (Keller) nach Oben (Dachraum) dar.
SchliessenABCR
Real Estate
Die angelsächsische (englische) Bezeichnung Real Estate steht für „Grundbesitz“ und „Immobilien“ und umfasst alle relevanten Bereiche der Immobilienwirtschaft.
Aber auch im Zusammenhang mit Investitionen in Liegenschaften oder Gesellschaften kommt der Begriff Real Estate zum Zug.
Renovation
Die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes einer Immobilie – zum Beispiel die Behebung von Mängeln die durch Abnutzung entstanden sind.
SchliessenABCRückkaufsrecht
Recht des Verkäufers, eine Liegenschaft zu im Voraus festgelegten Bedingungen zurückzukaufen.
SchliessenABCS
Schätzung
Schuldbrief
Eine durch das Grundpfandrecht sichergestellte, persönliche Forderung, für die der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen haftet.
SchliessenABCServitute
SIA
Abkürzung für Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. Dieser umfasst rund 15.000 Mitglieder aus dem Fachbereich Bau, Technik und Umwelt.
SchliessenABCSicherheitsleistung
Sondernutzungsrecht
Wenn zum Beispiel einem Stockwerkseigentümer die Nutzung von gemeinschaftlichen Gebäudeteilen zugesprochen wird wie zum Beispiel die Mitbenutzung einer Dachterrasse so gilt dies als Sondernutzungsrecht.
SchliessenABCSteuerwerte
Für die Ermittlung der Steuerwerte einer Liegenschaft (Vermögens-, Liegenschafts-, Minimal-, Erbschafts- und die Schenkungssteuer) wird nach kantonalem Steuergesetz (als Grundlage) eine Liegenschaftsschätzung vorgenommen.
SchliessenABCStockwerkeigentum
Mieteigentum die das Sonder(nutzungs)recht einräumen, bestimmte Teile eines Gebäudes zu nutzen und auch beliebig auszubauen.
SchliessenABCT
Tiefbau
Mit Tiefbau werden Bauwerke bezeichnet die ebenerdig oder unter der Erde liegen – aber auch Gebäude, die über dem Erdboden stehen die jedoch nicht zur Unterbringung von Menschen, Gütern oder Tieren bestimmt sind.
SchliessenABCTilgung
Eine plan- oder ausserplanmässige Rückzahlung von Schulden oder die endgültige Löschung von Lasten.
SchliessenABCTotalunternehmer
Der Totalunternehmer (TU) als Bauunternehmer und alleiniger Vertragspartner des Bauherrn, trägt die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks. Im Gegensatz zum Generalunternehmer, übernimmt der TU auch Aufgaben eines Architekten.
SchliessenABCTragbarkeit
Die Ausgaben für eine Liegenschaft (Miete), sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttolohnes ausmachen.
SchliessenABCTreuhandkonto
U
Umbau
Als Umbau kann zum Beispiel das Durchbrechen von Wänden, Verbinden von Wohnungen oder Ausbau von Estrich- oder Wohnräumen bezeichnet werden.
SchliessenABCUmgebungsfläche
Die nicht überbaute Fläche eines Grundstückes. Auch Teile von Gebäuden die bepflanzt, begangen oder befahren werden können zählen mit zu dieser Fläche.
SchliessenABCUntermiete
Vom Mieter an Dritte weitervermietete Teile einer Mietfläche.
SchliessenABCV
Vergleichswertverfahren
Bei diesem Verfahren werden Objekte (meist Grundstücke) zum Vergleich herbei gezogen dessen Marktwert des zu wertermittelnden Grundstücks möglichst gleich ist (Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt, Grösse etc.).
SchliessenABCVersicherungsnachweis
Versicherungssumme, Versicherungsart und Stand des GVZ-lndexes sind in einem Versicherungsnachweis zum jeweiligen Gebäude enthalten.
SchliessenABCVersicherungswert
Durch die Gebäudeschätzung festgelegter Wert der Versicherungssumme im Schadensfall. Daraus wird auch die Höhe der Versicherungsprämie errechnet.
SchliessenABCVerwaltung
Vorkaufsrecht
Ist einer Person ein Vorkaufsrecht (auch Kaufoption genannt) im Grundbuch eingetragen, so besitzt diese das Recht das Grundstück, oder Teile davon (zu einer bestimmten Zeit, oder bestimmten Preis) vor allen anderen zu kaufen.
SchliessenABCW
Wertquote
Wohnfläche
Alle bewohnbaren Flächen zusammengezählt. Keller, Garage, Abstellkammer, Waschküche etc. werden hier nicht mit eingerechnet – diese gehören der Nebennutzfläche an.
SchliessenABCWohnrecht
Ein nicht übertragbares, dringliches, im Grundbuch vermerktes Recht in einer Liegenschaft oder Teilen derer zu wohnen.
SchliessenABCZ
Zahlungsversprechen
Das meist schriftlich festgehaltene Erklären (Versprechen) an einen (Finanz-) Dienstleister eine Zahlung zu einem zusammen vereinbarten Termin zu überweisen.
SchliessenABCZwangsversteigerung
Eine Bank kann ihre Ansprüche an einen Darlehensnehmer, der seinen Zahlungen nicht nachkommen kann so geltend machen, in dem sie das Haus (welches mit dem Kredit finanziert wurde) in einer Zwangsversteigerung verkauft.
SchliessenABC