Immo-ABC

Die Immobilienwelt verstehen – mit dem Immo-ABC

Das Immo-ABC erklärt Begriffe kurz und übersichtlich, damit Ihnen auf der Reise in die Immobilienwelt nicht die Worte fehlen.

Das Immo-ABC

A

Alleineigentum

Wenn eine einzelne Person Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes ist, nennt man dies Alleineigentum. In diesem Falle ist auch nur diese Person im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer hat dadurch die vollen Rechte, aber auch die Verantwortung für sein Eigentum.

Neben dem Alleineigentum gibt es in der Schweiz zwei weitere Eigentumsformen, nämlich das Miteigentum und das Gesamteigentum.

SchliessenABC

Altersentwertung

Eine wertvermindernde, durch Alterung entstandene Abnutzung eines Objektes (Immobilie).

SchliessenABC

Amortisation

Durch die Aufwertung eines Objektes und die dadurch entstehenden Erträge werden die anfänglichen (Investitions-) Objektskosten nach einer gewissen Zeit vollkommen gedeckt. Das Objekt gilt dann als amortisiert.

SchliessenABC

Angebotspreis

In Print- oder elektronischen Medien publizierter Kaufpreis einer Immobilie.

SchliessenABC

Anlagekosten

Kaufpreis einer Liegenschaft. Dieser beinhaltet die Summe der Aufwendungen für den Erwerb inklusive der Kaufnebenkosten wie z.B. Handänderungssteuer und Provision, oder die Erstellungskosten inklusive Bauland.

SchliessenABC

Annuität

Eine aus Zins- und Amortisationsanteil zusammengesetzte, regelmässige Teilzahlung in immer gleichbleibender Höhe. Die Annuität stellt die Rückzahlung und Verzinsung einer Hypothek-Schuld bzw. des investierten Kapitals sicher.

SchliessenABC

Ausnützungsziffer

Aus dem Verhältnis zwischen Wohn- und der Grundstückfläche wird berechnet wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück erstellt werden kann. Diesen Wert nennt man Ausnützungsziffer.

SchliessenABC

Aussengeschossfläche

Die genutzte Fläche eines Grundrisses minus die überdeckten Geschossflächen wie Terrassen, Aussentreppen oder Parkgaragen.

SchliessenABC

B

Baubeschrieb

In aufzählender Form listet der Baubeschrieb detailnah die Beschreibung eines Bauvorhabens auf.

SchliessenABC

Belehnungsgrenze

Anlagewertanteil, in Prozent angegeben, der ein Kreditgeber bereit ist zu finanzieren.

SchliessenABC

Betreibungsauszug

Das Schuldverhältnis einer juristischen oder natürlichen Person wird im Betreibungsregister des Betreibungsamtes festgehalten.
Ein Auszug daraus kann von der betreffenden Person verlangt werden. Meistens gilt es einen Betreibungsauszug für eine Wohnungsbewerbung vorzuweisen.

SchliessenABC

Betriebskosten

Vom Hausbesitzer zu tragende Kosten die dem Mieter nicht verrechnet werden. Zum Beispiel Versicherungs- und Verwaltungskosten – aber auch öffentliche Abgaben, Kreditzinsen und so weiter.

SchliessenABC

Bewirtschaftung

Die allumfassende Betreuung von Immobilien nennt man Bewirtschaftung.
Wertoptimierung für die Nutzer, Erhaltung der Bausubstanz sowie die Verzinsung der Investition stehen dabei im Vordergrund.

SchliessenABC

Bilanzwert

Auch Buchwert genannt – zeigt den Wert einer Liegenschaft an, der aus der Bilanz hervorgeht (Anschaffungswert abzgl. Abschreibungen ).

SchliessenABC

Bodenwert

Wertsumme eines nicht überbauten Bodens. Ist ein Grundstück bereits bebaut, so wird der Bodenwert mittels einer Rückwärtsrechnung ermittelt (Differenz zwischen Bauwert- und Ertragswertschätzung).

SchliessenABC

Bruttogeschossfläche

Alle ober- und unterirdische Geschossflächen inklusive Mauern- und Wandquerschnitten minus alle dem Wohnen oder Gewerbe nicht dienenden Flächen, zählen zur Bruttogeschossfläche.

SchliessenABC

C

Courtage

Auch Provision genannt – bezeichnet das Honorar eines Maklers.

SchliessenABC

D

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz steht in der Regel für den Erhalt von Historischen Gebäuden oder Orten und wird in der Schweiz vom Bund, Kanton und Gemeinde geregelt.

SchliessenABC

Depot

Um die Verpflichtungen eines Mieters sicherzustellen, hinterlegt dieser ein sogenanntes (Mietzins-)Depot. Dieses darf die Höhe von drei Monatsmieten nicht übersteigen und muss für Spareinlagen zum gängigen Zinsfuss verzinst werden.

SchliessenABC

Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit – auch Servitute genannt – steht für ein Recht oder eine Pflicht, die mit einem Grundstück verknüpft ist. Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer bestimmten Person (Personaldienstbarkeit) in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer

  • sich bestimmte Eingriffe des Berechtigten gefallen lassen muss (= dulden; positive Dienstbarkeit), oder
  • nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf (= unterlassen; negative Dienstbarkeit).

Beispiele für Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte, Näherbaurechte oder Bauhöhenbeschränkungen.

SchliessenABC

E

Eigenbedarf

Möchte ein Haus- oder Wohnungsbesitzer (oder deren Familienangehörige) in eine durch ihn vermietete Wohnung oder Haus selbst einziehen, kann er Eigenbedarf geltend machen. Dieser gilt als wirkungsvoller Kündigungsgrund.

SchliessenABC

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert unterliegt der Einkommenssteuer dessen Höhe von Kanton zu Kanton anders ist. Hauseigentümer bezahlen diese Steuer, da diesen durch wegfallen von Miete oder Pachtausgaben ein höheres Einkommen angerechnet wird.
Dadurch wird ein Ausgleich zwischen Mietern und Wohneigentümern angestrebt.

SchliessenABC

Eigentümer

Das Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache liegt vollumfänglich bei deren Besitzer.
Der Eigentümer kann in den Schranken des jeweiligen Rechts beliebig über die Sache verfügen. Bei einem Grundstück bedeutet dies insbesondere das Recht dieses zu verkaufen, bebauen, anderen Rechte einzuräumen, es zu verpachten, zu vermieten oder es zu vererben.

SchliessenABC

Elementarschaden

Durch das Wirken der Natur verursachte Schäden wie zum Beispiel Hagel, Sturm, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck und Vulkanausbruch.

SchliessenABC

Erneuerungsfonds

Das regelmässige, Zusammentragen von vereinbarten Mitteln der Stockwerkeigentümer, um zukünftige Sanierungsarbeiten zu finanzieren.

SchliessenABC

Erschliessung

Die Zustellung von Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser, TV, Strassen etc. für die Überbauung eines Grundstücks.

SchliessenABC

Ertragswert

Der pro Jahr kapitalisierte Mietwert eines Grundstückes.

SchliessenABC

F

Fertigstellung

Von einer Fertigstellung spricht man, wenn alle vertraglich festgehaltenen Leistungen für das Bauvorhaben ausgeführt und alle Mängel behoben sind.

SchliessenABC

Finanzierung

Um den Kauf eines Wohneigentums zu finanzieren, wird meistens auf eine Finanzierung mittels Hypothekardarlehens von Finanzinstituten zurückgegriffen. Das mitgebrachte Eigenkapital sollte hierbei mindestens 20% eines Kaufpreises ausmachen.

SchliessenABC

Fremdkapital

Schulden eines Eigentümers in Form von Darlehen und Krediten gegenüber Finanzinstituten und anderen Gläubigern.

SchliessenABC

Funktionsfläche

Die Funktionsfläche ist der Teil der Nettogeschossfläche, auf der sich die wichtigen betriebstechnischen Anlagen befinden.

SchliessenABC

G

Gebäudeschätzung

Bei einer Schätzung wird von einem Sachverständigen der aktuelle Wert einer Immobile genau ermittelt.
Eine Gebäudeschätzung ist immer dann wichtig, wenn sich etwas rund um die Immobilie ändert. Natürlich erfordert eine Kauf- oder Verkaufsabsicht eine solche Schätzung – aber auch bei Scheidung, Erbvorbezug oder Erbaufteilung, Schenkung, oder auch wenn Sondernutzungsrechte zur Debatte stehen.

SchliessenABC

Gebäudeversicherung

Eine in den meisten Kantonen obligatorische Versicherung gegen Feuer- und Elementarschaden der zum Schutz verzeichneten Gebäude. Siehe auch Versicherungswert.

SchliessenABC

Gefahrenübergang

Sobald bei einem Immobilienkauf die Objektübergabe erfolgt ist, trägt der neue Eigentümer, nicht mehr der Verkäufer oder Bauunternehmer, die Verantwortung für die Mängel der Immobilie.

SchliessenABC

Gesamteigentum

Eigentumsform, bei der jeder Beteiligte ein Recht auf die ganze Sache hat. Die Beteiligten sind durch einen übergeordneten Vertrag gebunden (Ehe- oder Geschäftsvertrag, Erbengemeinschaft).
Entscheidungen können somit nur mit der Zustimmung aller beteiligten Personen getroffen werden. Haftung und Pflichten sind zu gleichen Teilen aufgeteilt – egal wie viel Kapital jeder Einzelne mitgebracht hat.

Weitere Eigentumsformen in der Schweiz: Alleineigentum, Miteigentum

SchliessenABC

Geschossfläche

Die zusammengezählte Konstruktions- und Nettogeschossfläche. Nicht dazugezählt werden Dachgeschosse mit weniger als einem Meter Höhe.

SchliessenABC

Grundbuch

Im Register der kantonal geführten Grundbücher sind die Rechtsverhältnisse aller Grundstücke und Liegenschaften der Schweiz und deren dingliche Rechte und Lasten wie zum Beispiel Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte eingetragen. Alle Grundstücke und Liegenschaften unterliegen der Eintragungspflicht. Die Grundbücher sind grundsätzlich öffentlich zugänglichen.

SchliessenABC

Grundpfand

Das Grundpfand oder auch Grundpfandrecht dient dazu (Darlehens-) Forderungen zu sichern. Der Gläubiger kann, wird die Forderung nicht erfüllt, mithilfe einer Zwangsvollstreckung das Ding (z.B. ein Grundstück, eine Immobilie) verwerten um die Erlöse zur Tilgung der bestehenden Schuld nutzen.

SchliessenABC

Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht – besser bekannt als Hypothek – beinhaltet das Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundpfandschuldner das Grundstück zu entziehen und verwerten zu lassen.

Erwerber einer Immobilie können diese über eine Bank mittels einer Hypothek teilweise fremdfinanzieren. Die Bank erhält dafür als Grundpfandgläubiger ein Pfandrecht an der Immobilie.

Als Pfandtitel dafür dient der Schuldbrief.

SchliessenABC

Grundsteuer

Auch Liegenschafts- Grundstückssteuer genannt, kommt diese in einigen Kantonen zusätzlich zu der Kapitalsteuer auf das Grundeigentum hinzu. Diese wird aus dem Wert des Grundstücks berechnet.

SchliessenABC

Grundstück

Ein räumlich durch Vermessung festgelegtes Stück der Erdoberfläche welches im Grundbuch und im Parzellenplan (mit einer dazugehörigen Nummer) eingetragen ist.

SchliessenABC

Grundstücksfläche

Die Fläche der Umgebung, Erdgeschoss und Geschossfläche zusammengezählt ergibt die Grundstücksfläche.

SchliessenABC

Grundstücksgewinnsteuer

Diese Steuern fallen an, sobald ein Grundstück mit Gewinn verkauft wird. Die Steuersätze zur Berechnung sind je nach Kanton oder sogar Gemeinde unterschiedlich. Die Grundstücksgewinnsteuer ist von der Haltedauer und Höhe des Gewinns abhängig und soll dazu dienen Spekulationen auf Immobilien zu vermeiden. Wird jedoch der Verkaufserlös einer dauernd und ausschliesslich selbst bewohnten Liegenschaft innert Frist zum Erwerb einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet, so wird die Steuer in der Regel nicht erhoben.
Der Grundeigentümer sollte Bauabrechnungen, Kaufvertrag oder Rechnungen bei Wert vermehrenden Investitionen unbedingt aufbewahren. Auch ist es von Vorteil sich frühzeitig beim Kauf und Verkauf von Immobilien beim Steueramt zu informieren.

SchliessenABC

Gutachten

Durch einen Sachverständigen kann mittels Gutachten ein guter Überblick über den Zustand einer Immobilie gewonnen werden. Ein Gutachten gilt meist als Babsis einer anschliessenden Wertvermittlung der Immobilie.

SchliessenABC

H

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wird erhoben, wenn Eigentum an Grundstücken rechtlich den Besitzer wechselt. Es handelt sich also um eine Abgabe oder „Gebühr“ die auf das Geschäft als solches erhoben wird. Je nach Kanton und Gemeinde gilt ein unterschiedlich hoher Steuersatz.

SchliessenABC

Hauptnutzfläche

Der zweckbestimmte Teil der Nutzfläche eines Gebäudes.

SchliessenABC

Hausordnung

Von allen Wohnparteien einzuhaltendes Reglement in dem die geltenden Regeln und Vorschriften verfasst sind.

SchliessenABC

Hausratsversicherung

Versicherung des Besitzes gegen Schäden die zum Beispiel durch Naturgewalt (Gewitter, Hagel etc.), Leitungswasser oder Einbrüche entstehen können.

SchliessenABC

Heimfall

Ist das vom Bauberechtigten und im Baurecht errichtete Bauwerk fertig, geht dieses am Ende der Baurechtsdauer an den Grundeigentümer zurück. Dieses Vorgehen wird Heimfall genannt.
Doch auch eine grobe Pflicht- oder Vertragsverletzung kann zu einem vorzeitigen Heimfall führen (vor dem Ablauf des eingeräumten Baurechts).

SchliessenABC

Hochbau

Bauwerke die hauptsächlich über dem Erdboden liegen – doch auch unterirdisch gelegene Teile von Gebäuden die dem Nutzen durch Mensch, Tier und Güter gelten, gehört dem Hochbau an.

SchliessenABC

Hypothek

Eine Hypothek ist ein durch das Grundpfandrecht gesichertes Darlehen. Zwei Arten dieses Grundpfandrechtes sind in der Schweiz die Grundpfandverschreibung und der Schuldbrief.

Erste, oder erstrangige Hypothek: Das Grundstück wird bis zu der von den Banken festgelegten Grenze der Anlagekosten beziehungsweise des Verkehrswertes belehnt (rund zwei Drittel).

Zweite, oder zweitrangige Hypothek: Die Belehnungsgrenze dieses Darlehens beträgt normalerweise etwa 65% bis zu 80% der Anlagekosten beziehungsweise des Verkehrswertes. Diese Hypothek ist höher verzinst als die erste und muss in der Regel innert 15 Jahren amortisiert werden.

SchliessenABC

I

Immobilie

Lateinisch für eine nicht bewegliche Sache (Liegenschaft, Grundstück, Bauwerk).

SchliessenABC

Indirekte Amortisation

Anstatt direkte Rückzahlungen an ein Finanzinstitut, zahlt der Schuldner den vereinbarten Betrag auf ein Vorsorgekonto 3a ein. Dieses dient dann der Bank als Sicherheit und wird für die Hypothek verpfändet.

SchliessenABC

Institutioneller Anleger

Im Immobilien-Sektor gelten vor allem Versicherungen, Vorsorgestiftungen und Pensionskassen als professioneller Grossanleger mit regelmässigem Anlagebedarf.

SchliessenABC

Investition

Einsatz von Kapital zur Steigerung des Wertes einer Sache – zum Beispiel einer Immobilie.

SchliessenABC

K

Kataster

Ein Register, Liste oder Sammlung über den räumlichen Sachverhalt von Grundstücken, Parzellen, Strassen etc. Dieses Register ist über das Internet abruf- und einsehbar.

SchliessenABC

Kaufvertrag

Durch diesen rechtsgültigen Vertrag wird vom Käufer von einem Verkäufer eine Sache (Eigentum) oder ein Recht erworben. Der Käufer erbringt dem Verkäufer eine Gegenleistung in Form eines festgelegten Kaufpreises.

SchliessenABC

Kaution

siehe Depot

SchliessenABC

Kubatur

Das dreidimensionale Gebäudevolumen unabhängig von Material und Gestaltung.

SchliessenABC

Kündigung

Die (meist schriftliche) Mitteilung über die Auflösung eines Vertragsverhältnisses.

SchliessenABC

L

Landwert

Siehe Bodenwert

SchliessenABC

Liegenschaft

Ein bebautes oder unbebautes Grundstück.

SchliessenABC

Liegenschaftsaufwand

Die Summe der verbrauchten Güter oder Dienstleistungen die bei der Nutzung einer Immobilie entstehen, zum Beispiel Abschreibungen, Unterhaltskosten, Fremdkapitalzins etc.

SchliessenABC

Liegenschaftssteuer

Die aus dem vollen Wert des Grundstücks berechnete Liegenschaftssteuer wird in einigen Kantonen zusätzlich zur Vermögenssteuer auf das Grundeigentum erhoben.

SchliessenABC

Liquidationswert

Der Wert einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung oder Notverkauf.

SchliessenABC

Loggia

Ein nach Aussen offener Raum. Um Gegensatz zu einem Balkon oder Terrasse ragt die Loggia nicht über die Bauflucht hinaus, sondern tut sich in den Raum auf.

SchliessenABC

M

Makler

Ein Makler befasst sich mit der Vermittlung von Verträgen über Anschaffungen (von beispielsweise Liegenschaften).
Als Sammelbegriff steht besonders der Immobilien-Makler für einen Dienstleister, der sich um den Kauf- Verkauf, Verwaltung oder Vermietung von Immobilien kümmert.

SchliessenABC

Marktwert

Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie.

SchliessenABC

Miete

Die zeitenweise Überlassung einer Sache (z.B. Wohnung oder Auto) gegen die Entrichtung eines vertraglich festgelegten Preises.

SchliessenABC

Mietertrag

Vertraglich festgehaltener Nettomietpreis abzüglich Nebenkosten und evtl. Zahlungsausfällen.

SchliessenABC

Minergie

Gebäude die einen entsprechenden Energienachweis erfüllen, bekommen dieses Label verliehen. Wohn- und Arbeitskomfort wird durch eine hochwertige energieeffiziente Gebäudehülle und systematischer Lufterneuerung erreicht.
Die vorhandenen Standards (Labels) sind: Minergie, Minergie-P, Minergie-A

SchliessenABC

Miteigentum

Die Rechte und Pflichten eines Eigentümers gehen in sehr kleinen Teilen an die Beteiligten (Berechtigten) über. Die Miteigentumsanteile sind jeweils im Grundbuch festgehalten.
Will eine Person seine Anteile verkaufen, haben die Mitbeteiligten ein Vorkaufsrecht. Entscheide werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt.
Weitere Eigentumsformen in der Schweiz: Alleineigentum, Gesamteigentum

SchliessenABC

N

Neben- und Unterhaltskosten

Für Betriebskosten und Werterhaltung seiner Liegenschaft, muss ein Haueigentümer mit jährlich ca. 1% der Anlagekosten rechnen. Mit einem etwas höheren Prozentsatz wird bei älteren Immobilien gerechnet.

SchliessenABC

Nebennutzfläche

Garage, Kellerräume, Estrich und Waschküche etc., werden als Nebennutzfläche gezählt.

SchliessenABC

Nettogeschossfläche

Die Summe von Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche.

SchliessenABC

Neuwert

Erstellungskosten eines neuen Gebäudes.

SchliessenABC

Notar

Zur Amtshandlung befugte Person. Ein Notar muss zum Beispiel bei Grundstücksverkäufen herbeigezogen werden.

SchliessenABC

Nutzfläche

Als Nutzfläche eines Gebäudes werden jene Flächen gerechnet, die im Sinne des bestimmten Zwecks des Gebäudes genutzt werden.

SchliessenABC

O

Ortsüblichkeit

Einen dem jeweiligen Ort oder Quartier angepasster, angemessener Mietpreis.

SchliessenABC

P

Pacht

Zum Gebrauch und Bezug des Ertrages überlassene, nutzbare Sache oder Recht. Zur Gegenleistung wird ein Pachtzins bezahlt. Als Beispiel einer solchen Sache können ein gastronomischer Betrieb oder ein landwirtschaftliches Grundstück dienen.

SchliessenABC

Parzelle

Der Begriff Parzelle ist ein Synonym für Grundstück.

SchliessenABC

Parzellenplan

Siehe Kataster

SchliessenABC

Passivhaus

Ein sogenanntes Passivhaus besitzt keine eigene, herkömmliche Heizanlage, sondern bezieht seine Wärme durch alternative Wärmequellen wie zum Beispiel Sonneneinstrahlung oder Abwärme.

SchliessenABC

Personaldienstbarkeit

Einer oder mehrerer Personen eingeräumtes und im Grundbuch eingetragenes Recht (z.B. Nutzniessungsrecht, Wohnrecht, Kaufrecht, etc.). Dieses Recht bezieht sich jeweils immer auf die eingetragene Person(en), nicht den Eigentümer.

SchliessenABC

Q

Querschnitt

Der Querschnitt stellt in einer Planzeichnung das Innenleben mit allen vorhandenen Räumen und Form einer Immobilie von Unten (Keller) nach Oben (Dachraum) dar.

SchliessenABC

R

Real Estate

Die angelsächsische (englische) Bezeichnung Real Estate steht für „Grundbesitz“ und „Immobilien“ und umfasst alle relevanten Bereiche der Immobilienwirtschaft.
Aber auch im Zusammenhang mit Investitionen in Liegenschaften oder Gesellschaften kommt der Begriff Real Estate zum Zug.

SchliessenABC

Renovation

Die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes einer Immobilie – zum Beispiel die Behebung von Mängeln die durch Abnutzung entstanden sind.

SchliessenABC

Rückkaufsrecht

Recht des Verkäufers, eine Liegenschaft zu im Voraus festgelegten Bedingungen zurückzukaufen.

SchliessenABC

S

Schätzung

Siehe Gebäudeschätzung

SchliessenABC

Schuldbrief

Eine durch das Grundpfandrecht sichergestellte, persönliche Forderung, für die der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen haftet.

SchliessenABC

Servitute

Siehe Dienstbarkeit

SchliessenABC

SIA

Abkürzung für Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. Dieser umfasst rund 15.000 Mitglieder aus dem Fachbereich Bau, Technik und Umwelt.

SchliessenABC

Sicherheitsleistung

siehe Depot

SchliessenABC

Sondernutzungsrecht

Wenn zum Beispiel einem Stockwerkseigentümer die Nutzung von gemeinschaftlichen Gebäudeteilen zugesprochen wird wie zum Beispiel die Mitbenutzung einer Dachterrasse so gilt dies als Sondernutzungsrecht.

SchliessenABC

Steuerwerte

Für die Ermittlung der Steuerwerte einer Liegenschaft (Vermögens-, Liegenschafts-, Minimal-, Erbschafts- und die Schenkungssteuer) wird nach kantonalem Steuergesetz (als Grundlage) eine Liegenschaftsschätzung vorgenommen.

SchliessenABC

Stockwerkeigentum

Mieteigentum die das Sonder(nutzungs)recht einräumen, bestimmte Teile eines Gebäudes zu nutzen und auch beliebig auszubauen.

SchliessenABC

T

Tiefbau

Mit Tiefbau werden Bauwerke bezeichnet die ebenerdig oder unter der Erde liegen – aber auch Gebäude, die über dem Erdboden stehen die jedoch nicht zur Unterbringung von Menschen, Gütern oder Tieren bestimmt sind.

SchliessenABC

Tilgung

Eine plan- oder ausserplanmässige Rückzahlung von Schulden oder die endgültige Löschung von Lasten.

SchliessenABC

Totalunternehmer

Der Totalunternehmer (TU) als Bauunternehmer und alleiniger Vertragspartner des Bauherrn, trägt die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks. Im Gegensatz zum Generalunternehmer, übernimmt der TU auch Aufgaben eines Architekten.

SchliessenABC

Tragbarkeit

Die Ausgaben für eine Liegenschaft (Miete), sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttolohnes ausmachen.

SchliessenABC

Treuhandkonto

Auch „Anderkonto“ genannt werden darauf Fremdgelder von einem Notar verwaltet.

SchliessenABC

U

Umbau

Als Umbau kann zum Beispiel das Durchbrechen von Wänden, Verbinden von Wohnungen oder Ausbau von Estrich- oder Wohnräumen bezeichnet werden.

SchliessenABC

Umgebungsfläche

Die nicht überbaute Fläche eines Grundstückes. Auch Teile von Gebäuden die bepflanzt, begangen oder befahren werden können zählen mit zu dieser Fläche.

SchliessenABC

Untermiete

Vom Mieter an Dritte weitervermietete Teile einer Mietfläche.

SchliessenABC

V

Vergleichswertverfahren

Bei diesem Verfahren werden Objekte (meist Grundstücke) zum Vergleich herbei gezogen dessen Marktwert des zu wertermittelnden Grundstücks möglichst gleich ist (Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt, Grösse etc.).

SchliessenABC

Versicherungsnachweis

Versicherungssumme, Versicherungsart und Stand des GVZ-lndexes sind in einem Versicherungsnachweis zum jeweiligen Gebäude enthalten.

SchliessenABC

Versicherungswert

Durch die Gebäudeschätzung festgelegter Wert der Versicherungssumme im Schadensfall. Daraus wird auch die Höhe der Versicherungsprämie errechnet.

SchliessenABC

Verwaltung

Siehe Bewirtschaftung

SchliessenABC

Vorkaufsrecht

Ist einer Person ein Vorkaufsrecht (auch Kaufoption genannt) im Grundbuch eingetragen, so besitzt diese das Recht das Grundstück, oder Teile davon (zu einer bestimmten Zeit, oder bestimmten Preis) vor allen anderen zu kaufen.

SchliessenABC

W

Wertquote

Der Anteil eines jeden einzelnen Stockwerkeigentümers.

SchliessenABC

Wohnfläche

Alle bewohnbaren Flächen zusammengezählt. Keller, Garage, Abstellkammer, Waschküche etc. werden hier nicht mit eingerechnet – diese gehören der Nebennutzfläche an.

SchliessenABC

Wohnrecht

Ein nicht übertragbares, dringliches, im Grundbuch vermerktes Recht in einer Liegenschaft oder Teilen derer zu wohnen.

SchliessenABC

Z

Zahlungsversprechen

Das meist schriftlich festgehaltene Erklären (Versprechen) an einen (Finanz-) Dienstleister eine Zahlung zu einem zusammen vereinbarten Termin zu überweisen.

SchliessenABC

Zwangsversteigerung

Eine Bank kann ihre Ansprüche an einen Darlehensnehmer, der seinen Zahlungen nicht nachkommen kann so geltend machen, in dem sie das Haus (welches mit dem Kredit finanziert wurde) in einer Zwangsversteigerung verkauft.

SchliessenABC